Abhilfe
Hält das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt oder erzielen Sie mit dem Finanzamt über strittige Fragen eine Einigung, erhalten Sie einen neuen, geänderten Steuerbescheid (Abhilfebescheid). Damit ist das Einspruchsverfahren erledigt. Stellen Sie fest, dass sich in den Abhilfebescheid noch ein Fehler eingeschlichen hat oder Sie vergessen haben, Aufwendungen geltend zu machen, können Sie gegen den Abhilfebescheid erneut Einspruch einlegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 367 AO
Steuerrecht-Datenbank 2024
Immer aktuell: Diese stets aktuelle Online-Datenbank (inkl. CD) bietet alle wichtigen Gesetzestexte, Urteile und amtlichen Richtlinien für das Veranlagungsjahr 2023.
Jetzt neu: Zu vielen Urteilen gibt es kurze Zusammenfassungen, die Ihnen die Arbeit mit den juristischen Fachtexten erleichtern. Wenn das Finanzamt einen Punkt in Ihrer Steuererklärung nicht anerkennen will, gibt es nichts Besseres, als mit amtlichen Dokumenten und Quellen zu argumentieren.