Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (steuerrechtlichen Geldleistungsansprüchen) gehören:
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der Steueranspruch;
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der Steuervergütungsanspruch;
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der Haftungsanspruch;
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der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung;
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der Erstattungsanspruch;
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die in den Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.
Wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden ist, so hat der Rechnungssteller gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrages. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt.
Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner.
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 37 AO, § 38 AO).
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 37 AO
§ 38 AO
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