Freiwillige Krankenversicherung
Arbeitnehmer, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung überschreitet, können sich freiwillig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern.
Diese Arbeitnehmer erhalten nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (§ 257 SGB V) von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Dieser Zuschuss ist bis zur gesetzlichen Höhe steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 62 EStG
R 3.62 LStR
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