Sperrkonten
Über die Gelder auf einem Sperrkonto kann erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügt werden. Fließen Zinserträge während der Sperrfrist zu, gelten diese als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige noch nicht über das Geld verfügen kann.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
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