Wiederkehrende Einnahmen
Wiederkehrende Einnahmen (auch wiederkehrende Bezüge genannt) gehören zu den sonstigen Einkünften. Wiederkehrende Einnahmen sind Leibrenten sowie Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden.
Leibrenten unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Dieser verringert sich mit steigendem Rentenalter. Demgegenüber unterliegen Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, einer vollständigen Besteuerung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG
Steuerrecht-Datenbank 2024
Immer aktuell: Diese stets aktuelle Online-Datenbank (inkl. CD) bietet alle wichtigen Gesetzestexte, Urteile und amtlichen Richtlinien für das Veranlagungsjahr 2023.
Jetzt neu: Zu vielen Urteilen gibt es kurze Zusammenfassungen, die Ihnen die Arbeit mit den juristischen Fachtexten erleichtern. Wenn das Finanzamt einen Punkt in Ihrer Steuererklärung nicht anerkennen will, gibt es nichts Besseres, als mit amtlichen Dokumenten und Quellen zu argumentieren.